Dieses Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in den Einwohnerdiensten und an solche, die ihr Wissen und ihre Erfahrung mit den aktuellen Rechtsgrundlagen des Melderechts und der Gerichtspraxis abgleichen wollen.
Dieses Seminar bietet anhand von bewährten Unterlagen und der Anwendung auf die häufigsten Anwendungsfälle einen raschen und zuverlässigen Überblick über das kantonale Melderecht.
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur / 1. Vizepräsident des Bezirksrates Winterthur
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
Corinne Mühlebach, Rechtsanwältin Winterthur
09.00 – 09.45 Die Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Die kantonalen Grundlagen des Melderechts
09.45 – 10.15 Kaffeepause
10.15 – 12.00 Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe von Niederlassung und Aufenthalt
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes
12.00 – 13.15 Mittagessen
13.15 – 14.30 Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Umfassend Verbeiständete)
14.30 – 14.45 Biopause
14.45 - 15.30 Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung
15.30 - 16.00 Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht
16.00 - 16.15 Seminarauswertung und Abschluss
Winterthur: | 17. Januar 2025 | Haus im Innern Lind (SG, TG, SH, ZH) | |
Walenstadt: | 24. Januar 2025 | Hotel Restaurant Seehof (SG, GL, GR, ZH) | |
Olten: | 28. Februar 2025 | Hotel Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR) | |
Luzern: | 14. März 2025 | Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR) | |
Sissach: | 21. März 2025 | Landwirtschaftliche Schule Ebenrain (BS, BL, SO, AG) |
500 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)
475 Franken pro Teilnehmer/in
für VSED-Mitgliedsgemeinden
425 Franken pro Teilnehmer/in
bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde
Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12 - 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4 - 1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
Liegt eine schriftliche Bestätigung für die Erkrankung an Corona / Quarantänepflicht oder ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vor, so besteht die Möglichkeit, ein anderes Seminar zu besuchen. Ansonsten ist der Kursbetrag fällig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Pro Seminar können maximal 20 Teilnehmende berücksichtigt werden.
RA Peter Rütimann
Rütimann Rechtsanwälte
In Kooperation mit dem VSED
Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur
Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09
E-Mail: kanzlei
Website: www.lind.team